Juve Plus Versorgungsrecht

Übernahme von Betriebsrenten auch nach Ausschreibung

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Ein Unternehmer, der eine Betriebsrente für seine Arbeitnehmer begründet hat, haftet bei einem Betriebsübergang lediglich für die Ansprüche, die innerhalb eines Jahres nach dem Übergang fällig werden. Das gilt auch, wenn der (Teil-)Betriebsübergang auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgt ist.

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Mit diesem Beschluss wies der Bundesgerichtshof die Beschwerde der Hamburger Reederei F. Laeisz gegen die Nichtzulassung der Revision des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Bremen zurück. Zuvor hatte bereits das Landgericht Bremen die Klage der Hamburger Reederei F. Laeisz abgewiesen.

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