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Vor der 4. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim müssen sich nun ein ehemaliger Geschäftsführer und ein leitender Angestellter aus dem Automobilhandel verantworten (Az: 25 KLs 627 Js 22841/24). Der Geschäftsführer soll laut Staatsanwaltschaft zwischen 2022 und 2024 insgesamt 94 Luxusfahrzeuge unterschiedlicher Marken nach Russland ausgeführt und verkauft haben. Die Autos hatten einen Wert zwischen 64.000 und 343.000 Euro.