Juve Plus Vertriebsbeschränkung

Rospatt und Wagner erstreiten Schadensersatz für Reuter

Der Sanitärhändler Reuter kann von dem Iserlohner Badeinrichtungs-Hersteller Dornbracht Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro wegen entgangenem Gewinn verlangen. Dies entschied der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf. Reuter musste aufgrund des Dornbracht-Vertriebsmodells bei Großhändlern höhere Preise zahlen als Händler, die nicht neben dem stationären Fachhandel auch Online-Shops betreiben.

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Verurteilt wurde neben dem Unternehmen Dornbracht auch der Geschäftsführer Andreas Dornbracht als Gesamtschuldner (Az. VI-U (Kart) 11/13). Reuter hatte zunächst mehr als zwei Millionen Euro verlangt, konnte diesen Schaden aber nicht ausreichend nachweisen.

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