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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) muss klären, ob gebrauchte Software weiterverkauft werden darf, wenn sie nur über das Internet herunterzuladen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den lang andauernden Streit zwischen dem US-Softwarehersteller Oracle und dem Münchner Händler Usedsoft vertagt und ihn nun dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.