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Aktuell addieren sich die Mehrkosten insgesamt auf mindestens 6,5 Milliarden Euro. Doch für eine Beteiligung des Landes Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart, des Verbands Region Stuttgart und des Flughafens Stuttgart daran bestehe kein Anspruch. Dafür gebe es weder eine vertragliche noch eine gesetzliche Grundlage, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts zu dem Verwaltungsgerichtsverfahren, das mit Blick auf die Dauer der ersten Instanz sowie den Streitwert bemerkenswert ist (Az. 13 K 9542/16).