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Kratzer und ein weiterer Beschuldigter sollen sich auf Stellenausschreibungen beworben haben, ohne eine tatsächliche Arbeitsaufnahme beabsichtigt zu haben. Sobald eine Ablehnung erfolgte, soll Kratzer bei dem jeweiligen Unternehmen Entschädigung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gefordert haben, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.