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Wie zu erwarten, folgten die Richter in ihrem Urteilsspruch dem Antrag des Generalanwalts Nils Wahl von Ende Mai (mehr…). Die EU-Kommission hatte im Februar 2012 Klage eingereicht und wollte damit die Sonderregelung des VW-Gesetzes kippen, die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner des Autobauers Volkswagen ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen einräumt. Diese sogenannte Sperrminorität liegt mit 20 Prozent niedriger als die sonst im Aktienrecht üblichen 25 Prozent. Dadurch sah die EU die Kapitalverkehrsfreiheit verletzt.