Juve Plus VW-Hauptversammlung

Porsche unterliegt im Streit um Sperrminorität

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Porsche hat eine Schlappe gegen das Land Niedersachsen im Streit um die Sperrminorität bei Volkswagen einstecken müssen. Das Landgericht Hannover hat am Donnerstag eine Klage des VW-Großaktionärs abgewiesen, die Sperrminorität von 20 Prozent aufzuheben.Sowohl Porsche als auch das Land Niedersachsen hatten gegen die Ablehung von Beschlüssen auf der Hauptversammlung (HV) im April 2008 durch die Gegenseite geklagt. Mit diesen Anfechtungsklagen verbunden hatten die Parteien Beschlussfeststellungsklagen erhoben, mit denen die Wirksamkeit ihrer jeweils auf der HV gestellten Anträge durchgesetzt werden sollte. Porsche hat die Klage verloren. Das Unternehmen hatte auf der HV einen dreiteiligen Antrag auf Änderung der Satzung gestellt: Es ging um die Streichung von Regelungen zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern, das Höchststimmrecht sowie die Sperrminorität. Das Land Niedersachsen hatte in der Hauptversammlung einen gleichlautenden Antrag gestellt, ausgenommen nur die Streichung der Sperrminorität.

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Das Landgericht Hannover erklärte jetzt, Porsche habe seine Treuepflichten als Aktionär verletzt. Dass Porsche den Antrag des Landes Niedersachsen abgelehnt hatte, obwohl es einen in weiten Teilen gleichen Antrag gestellt hatte, sei widersprüchlich und ersichtlich aus eigenen wirtschaftlichen Gründen motiviert. Die ablehende Stimmabgabe gegen den Antrag des Landes Niedersachsen habe daher nicht berücksichtigt werden dürfen, so dass der Antrag des Landes auf Satzungsänderung in den beiden Punkten Entsendung und Höchststimmrecht die erforderliche Mehrheit erreicht habe. Das Gericht äußerte gegen den Antrag von Porsche zudem, dass nach dem Urteil des EuGH zum VW-Gesetz dieses nur in der Kombination von Höchststimmrecht mit Sperrminorität gegen die europäische Kapitalverkehrsfreiheit verstoße. Die Sperrminorität von 20 Prozent sei jedoch kein Sonderrecht des Landes Niedersachsen, sondern gelte für jeden Aktionär mit einer Beteiligung in dieser Höhe.

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