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Das Landgericht Hannover erklärte jetzt, Porsche habe seine Treuepflichten als Aktionär verletzt. Dass Porsche den Antrag des Landes Niedersachsen abgelehnt hatte, obwohl es einen in weiten Teilen gleichen Antrag gestellt hatte, sei widersprüchlich und ersichtlich aus eigenen wirtschaftlichen Gründen motiviert. Die ablehende Stimmabgabe gegen den Antrag des Landes Niedersachsen habe daher nicht berücksichtigt werden dürfen, so dass der Antrag des Landes auf Satzungsänderung in den beiden Punkten Entsendung und Höchststimmrecht die erforderliche Mehrheit erreicht habe. Das Gericht äußerte gegen den Antrag von Porsche zudem, dass nach dem Urteil des EuGH zum VW-Gesetz dieses nur in der Kombination von Höchststimmrecht mit Sperrminorität gegen die europäische Kapitalverkehrsfreiheit verstoße. Die Sperrminorität von 20 Prozent sei jedoch kein Sonderrecht des Landes Niedersachsen, sondern gelte für jeden Aktionär mit einer Beteiligung in dieser Höhe.