Matthias Prinz

  • Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Prinz | Mainz
  • Mainz, Deutschland

Kontakt

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Rechtsanwalt Matthias Prinz - Kanzlei für Internetrecht insb. Online-Reputationsrecht, Am Winterhafen, Mainz, Deutschland

Über Matthias Prinz

Matthias Prinz konzentriert sich voll auf das Online-Reputationsrecht.
Für seine Mandanten hat er bereits die Entfernung vieler tausend negativer Internet-Bewertungen erwirken können.
Negative Mitarbeiterbewertungen schränken den Zugang am Arbeitsmarkt für Unternehmen ein. Die guten Talente bewerben sich nämlich nicht dort, wo die Arbeitsbedingungen zum Zeitpunkt der Bewerbung schlechter als beim Mittbewerb erscheinen.
Für eine Mandanten wie etwa Autohäuser oder Kliniken sind auch weitere Bewertungen im Internet, wie etwas Google-Bewertungen von hoher Relevanz für einen guten Marktzugang.
Die Kanzlei betreut und vertritt bundesweit über 350 gewerbliche Mandanten bundesweit.
Matthias Prinz ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen (z.B. K & R, WRP, EuZW)und Mitautor des Lehrbuchs „Informations und Kommunikationsrecht: Lehrbuch für das gesamte IT-Recht“. Von 2018 bis 2021 war er Lehrbeauftragter an der Hochschule Landshut für Wirtschaftsrecht. Zudem hat ihn die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik(DRSI) zusammen mit seinem Kollegen Herrn Frank Hartmann mit dem Best Speech Award für den Vortrag „Immaterialgüterlicher Schutz von Systemen Künstlicher Intelligenz“ ausgezeichnet.
Matthias Prinz hat in Passau Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt IT- und Medienrecht und außerdem Wirtschaftsinformatik an der TU München studiert. Das Referendariat absolvierte er in Darmstadt am Landgericht und Frankfurt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich IT-Recht. Seit 2015 ist er als selbständiger Rechtsanwalt niedergelassen. Zeitweise war er  als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.
Ferner hat er die mit über 100.0000 Downloads weit verbreitete mobile Gesetzesapp „JLaw“ für iOS entwickelt, und eine von weit über 1.000 Rechtsanwälten benutzten App „Anwaltspostfach“ mitentwickelt und vermarktet.
Im „Anwaltsblatt“, der auflagenstärksten Fachzeitschrift für Rechtsanwälte, findet sich ein mehrseitiger Bericht über ihn als Rechtsanwalt.
Fremdsprachen: Englisch (einjähriger Aufenthalt in London & drei Monate in Kapstadt)

Rechtsgebiete

  • Medien

Spezialisierungen

  • Online-Reputationsrecht
  • Internetbewertungen