Juve Plus Wal-Mart-Ethikregeln

Küttner vertritt US-Konzern gegen Betriebsrat

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Die Ethikrichtlinie von Wal-Mart verstößt beim Passus über Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz gegen das Grundgesetz und ist daher nicht mitbestimmungspflichtig. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) am Montag beschlossen. Der Gesamtbetriebsrat hatte die Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte geltend gemacht. Diese seien weder bei Erlass der weltweiten Ethikrichtlinie des amerikanischen Einzelhändlers noch bei der in diesem Kontext eingerichteten Telefonanlage für die Meldung von Verstößen gegen die Richtlinie beachtet worden.

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Neben der Entscheidung über Liebesbeziehungen haben die Landesarbeitsrichter nun die Anordnung und Nutzung der Telefonanlage, die Annahme von Geschenken und Zuwendungen sowie den Abschnitt über Belästigung und unangemessenes Verhalten als mitbestimmungspflichtig eingestuft. Bei Pressemitteilungen des Unternehmens und der Einsichtnahme in Personal- und Krankenakten durch berechtigtes Personal hingegen hat das Gericht die Mitbestimmungspflicht verneint.

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