Die Ansiedelung eines Metro Cash & Carry-Markt in Brunnthal bei München ist vereinbar mit dem Bayerischen Landesentwicklungsprogramm. Das Bayrische Verwaltungsgericht gab der Klage der Gemeinde Brunnthal Recht, die den Freistaat Bayern zur Genehmigung des Baus verpflichten wollte. Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung für das Projekt sei vorbehaltlos zu erteilen. Zu Unrecht habe der Freistaat Bayern argumentiert, die Ansiedelung des rund 29.000 m² großen Marktes mit unmittelbarem Anschluss an die Bundesautobahn A 8 und an die B 471 verstoße gegen das Gebot zum Flächensparen, wie es im Flächennutzungsplan festgelegt ist.
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