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Das Belassen des Marken-Emblems auf getunten Autos, die zu Werbezwecken ausgestellt oder fotografiert werden, verstößt nicht gegen das Markenrecht. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Berufunsgverfahren. VW sah seine Rechte an der Marke Bentley verletzt, da das Tuningunternehmen Mansory auf Fotografien und Messen Fahrzeuge mit den angebauten Tuningteilen ausgestellt hatte, ohne die Bentley-Marke zu entfernen. Der Wolfsburger Konzern argumentierte, damit würde eine konzernrechtliche oder vertragliche Beziehung zwischen den Unternehmen suggeriert.

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Außerdem könne so der Eindruck entstehen, dass das Tuningunternehmen mit Sitz in Brand nahe Bayreuth Gesamtfahrzeuge und nicht ausschließlich Tuning-Dienstleistungen und Zubehör anbietet. Konkret warf VW der Firma Mansory vor, getunte Bentley-Komplettfahrzeuge über lancierte Pressemeldungen angeboten und ein getuntes Fahrzeug nach Abu Dhabi verkauft zu haben.

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