Juve Plus Wettbewerbsrecht

MS Concept und Rinkler behaupten Müller-Rabattaktion vor BGH

Unternehmen dürfen auch Rabattgutscheine von Mitbewerbern einlösen. Das hat der BGH gestern entschieden. Im konkreten Fall hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eine Werbeaktion der Drogeriemarktkette Müller beanstandet, die auch Rabattcoupons ihrer Konkurrenten Rossmann, dm und Douglas akzeptiert hatte.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Axel Rinkler
Axel Rinkler

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de