Juve Plus Widerrufsrecht im Darlehensvertrag

Gansel punktet vor dem EuGH

Das Widerrufsrecht im Darlehensvertrag muss klar formuliert sein. Diese Auffassung unterstrich der Europäische Gerichtshof nun noch einmal deutlich. So müssten Darlehensverträge für Verbraucher verständliche Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen enthalten und keine Verweise auf Vorschriften oder Gesetze. Hintergrund ist ein Rechtsstreit der Kreissparkasse Saarlouis mit einem Kunden. Anhängig ist er noch vor dem Landgericht Saarbrücken.

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Thomas Röske
Thomas Röske

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