Juve Plus Bundesgerichtshof und Schiedsgericht

Winter-Mandantin Telekom verteidigt Vollstreckungstitel gegen Indien

Die Republik Indien bleibt gegenüber der Deutschen Telekom zur Zahlung von rund 9,4 Millionen Euro verpflichtet, als Schadensersatz für ein geplatztes Investment. Einen vom Kammergericht Berlin Anfang 2023 erlassenen Vollstreckungstitel hat nun der Bundesgerichtshof bestätigt – und sagte auch Grundsätzliches zur Wirksamkeit von Investitionsschutzabkommen.

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Neben dem Vollstreckungstitel über gut 9 Millionen steht die Republik Indien bei dem deutschen Konzern gemäß einem Schiedsspruch weiterhin mit 92,3 Millionen Dollar plus Zinsen und Kostendeckung in der Kreide. In dem Berliner Verfahren hatte  aus Kostengründen nur ein Teilbetrag zur Beurteilung angestanden (Az. 12 Sch 7/21). Der Sachverhalt, um den es geht, resultiert aus einem geplatzten Investment im Jahr 2008.

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