Juve Plus Wölbern-Prozess

Befangenheitsantrag abgelehnt, Ermittlungen gegen Bird & Bird-Counsel

Autor/en
  • JUVE

Im Untreueprozess gegen Prof. Dr. Heinrich Schulte, Ex-Chef des Fondshauses Wölbern Invest, hat das Landgericht Hamburg in der vergangenen Woche einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Hartmut Loth abgelehnt. Schultes Verteidiger hatte mit dem Antrag durchsetzen wollen, dass der Bird & Bird-Counsel Dr. Ole B. als Entlastungszeuge gehört wird. Allerdings wird auch gegen B. selbst ermittelt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Konkret kritisierte Schultes Verteidiger Wolf Römmig vor allem, dass Loth mit B. auf einen der wesentlichen Rechtsberater Schultes habe verzichten wollen. Dafür sei kein Grund vorhanden, auch nicht der Umstand, dass B. seine Aussage nach Paragraf 55 Strafprozessordnung (StPO) verweigern kann, um sich nicht möglicherweise selbst zu belasten. Die Entscheidung sei ein willkürlicher Umgang mit potenziellen Entlastungszeugen, so der Verteidiger gegenüber JUVE.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema