Juve Plus Wohnungsdurchsuchung

Heckler & Koch-Chefjurist wehrt sich mit Oppenländer

Es war nicht rechtmäßig, dass die Privaträume des Chefjuristen von Heckler & Koch im Zuge von Ermittlungen gegen Mitarbeiter durchsucht wurden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem gestern verkündeten Beschluss einstimmig. Die Verfassungsrichter unterstrichen damit nochmals die Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung.

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Christofer Lenz
Christofer Lenz

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