Die niederländische Verlagsgruppe Wolters Kluwer hat sich nach mehrjährigem Rechtsstreit am OLG München gegen einen Münchner Vermieter durchgesetzt. Die Eigentümerin einer Immobilie am Starnberger See, die Familie Konsulin Schulz, wendete sich gegen die vorzeitige Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages durch den Verlag R.S. Schulz GmbH, einer Tochter von Wolters Kluwer. Sie verlangte die Fortzahlung der Miete in hoher einstelliger Millionensumme bis zum Vertragsende. Der BGH nahm die Revision der Familie Konsulin Schulz nicht an, so dass das OLG-Urteil nun rechtskräftig wurde. Vertreter Wolters Kluwer
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