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Zahnpflegekaugummi ist Kosmetikum

Das Kaugummi Smint Xylicare darf auch weiterhin als Anti-Karies Bonbon beworben werden. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hatte die Vertreiberin CFP Brands Süßwarenhandels GmbH abgemahnt und verklagt, mit Werbeaussagen wie „das Anti-Karies Bonbon“ gegen das Verbot der gesundheitsbezogenen Kennzeichnung von Lebensmitteln zu verstoßen und den Anschein zu erwecken, bei Smint Xylicare handele es sich um ein Arzneimittel.

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Diese Klage wies das LG Köln nun ab. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei dem Produkt nicht um ein Lebensmittel, sondern um ein kosmetisches Mittel. Zum Hintergrund: Lebensmittel dürfen nicht krankheitsbezogen beworben werden. Daher versuchen Lebensmittelhersteller, Produkte mit nachgewiesenem positivem Gesundheitseffekt als kosmetische Mittel auf den Markt zu bringen, denn die Bewerbung der Krankheitsvorbeugung von kosmetischen Mitteln ist erlaubt.

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