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Zinshöhe von Turnierausgang abhängig

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Banken dürfen die Zinshöhe für eine Geldanlage vom Ergebnis eines Turniers abhängig machen. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Grundsatzentscheidung. Die Postbank hatte vor der Fußball-Europameisterschaft 2004 mit ihrem Produkt „Postbank Bonus Volltreffer“ für eine Festgeldanlage mit festem Basiszinssatz sowie weiteren möglichen Zinsgewinnen geworben. Je weiter die deutsche Elf bei der Europameisterschaft komme, desto höher sollte der weitere Zinsgewinn ausfallen.

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Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg hatte darin ein wettbewerbswidriges Gewinnspiel gesehen und geklagt. In den Vorinstanzen hatten bereits das LG Bonn und das OLG Köln einen Verstoß gegen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verneint und die Klage abgewiesen.

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