Juve Plus Bundeskunsthalle

Ex-Geschäftsführer kann mit Ulrich Weber nicht auf Weiterbeschäftigung pochen

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Der ehemalige Intendant des Bundeskunsthalle in Bonn, Wenzel Jacob, wird seinen alten Job nicht zurückbekommen. Allerdings hat Jacob weiterhin bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahres Anspruch auf sein volles Grundgehalt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte Oktober entschieden. Jacob hatte versucht, die Weiterbeschäftigung bei seinem ehemaligen Arbeitgeber gerichtlich durchzusetzen.

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Die Gesellschafterversammlung der Bundeskunsthalle hatte Jacob Ende 2007 gekündigt, nachdem der Bundesrechnungshof der Geschäftsführung fehlerhaftes Geschäftsgebaren und die Verschwendung von Steuergeldern vorgehalten hatte.

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