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2009-02-26

Ausbau des Frankfurter Flughafens bestätigt

Nach mehr als zehnjährigem politischen und juristischen Tauziehen beginnt jetzt der Ausbau des Frankfurter Flughafens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat durch zwei Beschlüsse sämtliche noch anhängige Eilanträge von 13 Kommunen sowie von Privatpersonen und Gesellschaften abgelehnt, die den Flughafenausbau verhindern wollten. Schon Anfang Januar war die Umweltschutzorganisation BUND im Eilrechtsschutzverfahren gescheitert. Das Gericht teilte zur Begründung mit, dass der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar und sofort vollziehbar sei. Eventuelle Mängel könnten im gerichtlichen Hauptverfahren oder in ergänzenden Planfeststellungsverfahren ausgeräumt werden.

Für voraussichtlich rechtswidrig hält das Gericht allerdings die geplante Nachtflugregelung. Die aufgeführten Beschränkungen seien nicht ausreichend. Fluggesellschaften wie Lufthansa und Condor hatten mehr als die geplanten 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr verlangt.

Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird für den Sommer erwartet. Inzwischen hat die Flughafengesellschaft Fraport mit den Bauarbeiten begonnen. Es entstehen unter anderem eine neue Landebahn und ein drittes Terminal. Der Bau der Landebahn erfolgt teilweise in einem Gebiet, das der EU-Naturschutzrichtlinie unterliegt, und in der Nachbarschaft eines Vogelschutzgebietes. Nach Auffassung der Kasseler Verwaltungsrichter seien jedoch keine relevanten Verstöße gegen die Richtlinie oder andere nationale oder europäische Vorschriften des Umwelt- und des Artenschutzes erkennbar. (Geertje Oldermann)

Vertreter BUND, Kreis Groß Gerau, Privatkläger
@PHILIPP-GERLACH & TESSMER (Frankfurt): Ursula Philipp-Gerlach, Dirk Teßmer; Associate: Tobias Kroll (alle Verwaltungsrecht)

Vertreter Stadt Rüsselsheim und Gemeinde Bischofsheim
@WURSTER WIRSING SCHOTTEN (Freiburg): Alexandra Fridrich, Hansjörg Wurster; Associate: Dr. Tobias Lieber (alle Verwaltungsrecht)

Vertreter Stadt Offenbach
GEULEN & KLINGER (Berlin): Dr. Reiner Geulen

Vertreter Gemeinde Flörsheim
NÖRR STIEFENHOFER LUTZ (München): Dr. Martin Schröder (Öffentliches Recht)

Vertreter Gemeinde Erzhausen, Stadt Griesheim, Gemeinde Groß-Zimmern, Gemeinde Roßdorf, Stadt Weiterstadt
BAUMANN (Würzburg): Wolfgang Baumann, Franziska Heß, Prof. Dr. Christian Heitsch (alle Verwaltungsrecht)

Vertreter Stadt Neu-Isenburg
HALDENWANG (Frankfurt): Klaus Haldenwang; Associate: Thomas Mehler (beide Verwaltungsrecht)

Vertreter Stadt Kelsterbach
SCHMIDT-SCHARFF & DR. FISLAKE (Frankfurt): Dr. Heribert Fislake

Vertreter Stadt Mörfelden-Walldorf
SCHMITZ (Frankfurt): Bernhard Schmitz

Vertreter Land Hessen
DR. GRONEFELD THOMA & KOLLEGEN (München): Dr. Volker Gronefeld, Prof. Dr. Ulrich Hösch
INHOUSE (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Frankfurt): Günther Hermann

Vertreter Fraport (als Beigeladene)
FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER (Frankfurt): Dr. Thomas Wagner, Dr. Gerhard Limberger; Associates: Dr. Marcus Emmer, Dr. Vera Urban, Julia Enders, Dr. Markus Benzing (Öffentliches Wirtschaftsrecht)

Hessisches Verwaltungsgericht Kassel, 11. Senat
Dr. Hartmut Zysk (Vorsitzender Richter)

Die Beziehung zwischen Freshfields und der Frankfurter Flughafengesellschaft ist eingespielt: Die Kanzlei begleitet Fraport in allen Verfahren und Prozessen rund um den Flughafenausbau seit 2000. Zudem vertrat Limberger beispielsweise ebenfalls in dem Hochtaunus-Verfahren sowie gemeinsam mit Wagner zur Realisierung der Wartungshalle für den Airbus 380 in Frankfurt. Auch bei Transaktionen greift Fraport auf Freshfields-Berater zurück, zuletzt etwa beim Verkauf ihrer Tochtergesellschaft ICTS an die Deutsche Beteiligungs AG.

Die öffentlich-rechtliche Boutique Geulen & Klinger ist regelmäßig in Verfahren mit luftverkehrsrechtlichen Aspekten tätig. Sie vertritt etwa Gemeinden im Verfahren rund um den als “Bombodrom” bekannt gewordenen Bombenabwurfplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide und ist für das Land Berlin-Brandenburg tätig, zuletzt etwa bei den Schließungen der Flughäfen Tempelhof und Tegel. Bekannt geworden ist die Kanzlei durch die Betreuung der Dosenpfand-Befürworter.

Philipp-Gerlach & Teßmer ist schwerpunktmäßig auf Seiten von Naturschutzverbänden, Kommunen und Bürgerinitiativen tätig, die sich gegen Großvorhaben wie Kraftwerke, Autobahnen, Tagebau oder eben Flughäfen wehren. In diesem Zusammenhang war die Kanzlei auch schon für den BUND tätig.

Die Empfehlung eines Sachverständigen hat Nörr-Partner Volpert 1999 ins Mandat gebracht, später kam auch Schröder dazu. Die Kanzlei ist unter anderem noch für die Kommunen Mainz, Hattersheim, Hocheim und den Main Taunus-Kreis in der Sache tätig. Bis zu seinem Wechsel im Frühjahr 2008 zu Haldenwang Rechtsanwälte war auch Lars Diederichsen als Associate für Nörr in dem Mandat tätig.

Als Musterkläger zum Hauptverfahren zugelassen sind die Stadt Offenbach, die Stadt Mörfelden-Walldorf, die Stadt Rüsselsheim, die Stadt Flörsheim sowie die Kommunen Kelsterbach und Raunheim. Außerdem sind zugelassen die Unternehmen Lufthansa Cargo und Passage, vertreten von Dr. Markus Deutsch (Gleiss Lutz), die Tanklager Raunheim GmbH und die Kliniken Offenbach. Verfahrensbeginn ist im Juni.