Vorsprung durch Technik: Audi mit Taylor Wessing vor EuGH erfolgreich
Für Unternehmen wird es in Zukunft leichter, ihre Werbeslogans auch als Marke sichern zu lassen. In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall der Audi AG entschieden, dass der Slogan ‘Vorsprung durch Technik’ einen vollständigen Markenschutz genießt.
- Olaf Gillert
Zur Begründung führte das Gericht an, der Slogan besitze nicht nur Informationscharakter, sondern auch Unterscheidungskraft und könne daher als Marke für Waren und Dienstleistungen eingetragen werden. Zuvor galt der Grundsatz, dass ein Slogan immer nur als Werbung aufgefasst werden kann.
Dem Urteil ging ein siebenjähriger Rechtsstreit voraus, der sich 2003 an der Eintragung des Slogans ‘Vorsprung durch Technik’ als Gemeinschaftsmarke entzündete. Mit der Neuanmeldung sollten auch Waren und Dienstleistungen geschützt werden, die nicht aus dem Automobilbereich stammen, so wie Kleidung, Spielzeug und Lederwaren.
Der Erstprüfer des Harmonisierungsamtes und eine Beschwerdekammer wiesen die Anmeldung für den größten Teil der Waren und Dienstleistungen zunächst zurück. Diese Entscheidung wurde auch durch das Europäische Gericht erster Instanz zunächst bestätigt. Hier argumentierte das Gericht noch, die angesprochenen Verbraucher würden die Phrase ‘Vorsprung durch Technik’ lediglich als Werbeslogan auffassen und nicht als Marke erkennen. Diese Einschätzung muss die Europäische Markenbehörde nun nach dem EuGH-Spruch revidieren.
Aus der Tatsache, dass eine Marke als Werbeslogan wahrgenommen werden kann, darf demnach nicht abgeleitet werden, dass dieser Marke die Unterscheidungskraft fehle. Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die Aussage sehr wohl schutzfähig für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen sei. (Ulrike Barth)
Vertreter Audi
Taylor Wessing (Düsseldorf): Olaf Gillert (IP/Markenrecht); Associate: Dr. Frank Schiwek
Inhouse (Ingolstadt): Klaus Le Vrang (Leiter Patentabteilung), Annette Krah (Patentanwältin)
Vertreter Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Inhouse (Alicante): Gregor Schneider
Europäischer Gerichtshof, 1. Kammer
Antonio Tizzano (Kammerpräsident)
Hintergrund: Taylor Wessing-Partner Gillert vertritt Audi seit 2006 in dem Verfahren vor dem Europäischen Gericht. Der ebenfalls an dem Verfahren beteiligte Associate Frank Schiwek hat die Kanzlei allerdings bereits im Mai 2009 verlassen und ist jetzt als Inhouse-Jurist bei Qiagen tätig. Die Anmeldung der Marke wurde von der Audi-Rechtsabteilung begleitet.