SCEE war in Deutschland, Finnland und auf europäischer Ebene gegen das finnische Unternehmen vorgegangen. Vor dem Landgericht Hamburg erwirkte das Unternehmen eine einstweilige Verfügung, auch in Finnland gab es Verfahren. SCEE verfügt mit ‚SingStar‘ über die älteren Rechte. Daraufhin einigten sich beide Firmen auf diese Lösung.
Vertreter SCEE
Arnold Ruess (Düsseldorf): Prof. Dr. Peter Ruess, Dr. Anja Doepner-Thiele
Heinonen (Helsinki): Hanna-Maija Elo – aus dem Markt bekannt
Vertreter Singster
Krogerus (Helsinki): Tuuka Airaksinnen – aus dem Markt bekannt
Landgericht Hamburg, 15. Zivilkammer
Dr. Axel Enderlein (Vorsitzender Richter
Hintergrund: Arnold Ruess entstand 2010 aus einer Abspaltung der Freshfields-IP-Praxis. Die Boutique ist sowohl im Marken- als auch im Patentrecht tätig und vertritt die SCEE seit ihrer Kanzleigründung in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes. Auch die finnische Kanzlei Heionen gehört zu den Stammberatern des Unternehmens, da sie die finnischen Marken verwaltet.
Singster zog keine deutschen Berater hinzu. Da die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erteilt und später nicht angegriffen wurde, war formal zwar kein deutscher Rechtsvertreter nötig, allerdings ist diese Strategie durchaus ungewöhnlich, gemessen an der Größe und Bedeutung des deutschen Marktes.