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Orth Kluth-Mandantin SNAG wartet weiter auf Bahnhofskauf

Handelt es sich bei dem Projekt 'Stuttgart 21' um einen Umbau oder einen Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofes? Es ist ein Umbau, hat nun das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Damit kann das Investorenprojekt Stuttgarter Netze vorerst nicht verhindern, dass das Gleissystem am alten Kopfbahnhof abgerissen werden darf.

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Sitsen_Michael
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Die Stadt Stuttgart will nun ein Planfeststellungsverfahren durchführen. Denn dadurch, dass es sich nach Einschätzung der Verwaltungsrichter um einen Umbau des bestehenden Kopfbahnhofssystems handelt, ist ein Planfeststellungsverfahren und kein Stilllegungsverfahren notwendig, das die Stuttgarter Netze AG gefordert hat.

Mit der Klage auf ein Stilllegungsverfahren nach Paragraf 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wollte die SNAG die Bahn daran hindern, den noch bestehenden Kopfbahnhof und das damit verbundene Gleissystem abzureißen. Das Konsortium aus privaten Bahnunternehmen und Investoren möchte der Bahn die Infrastruktur abkaufen und ab 2021 selbst nutzen. SNAG hofft auf Kunden aus dem Kreis privater Verkehrsbetriebe, die sich die Nutzung des neuen unterirdischen Bahnhofs der Deutschen Bahn entweder nicht leisten können, aus technischen Gründen nicht dazu in der Lage sind oder andere Strecken bedienen wollen.

Die Richter argumentierten, mit einem Planfeststellungsbeschluss seien die Rechte von SNAG und Bahn ausreichend gewahrt, sie könnten ihre Ansprüche auch im Rahmen dieses Verfahrens geltend machen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist nicht nur eine Berufung zum Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof möglich, sondern auch eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht.

Die SNAG will nun die Urteilsgründe abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Dem Unternehmen liegt viel daran, dass das Projekt als Neubau gehandelt wird: Denn erst durch ein Stilllegungsverfahren kann auch ein Verkaufsprozess für den Kopfbahnhof in Gang gesetzt werden. In einem ähnlichen Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht jüngst einen Planfeststellungsbeschluss gekippt und ein Stilllegungsverfahren für erforderlich gehalten (AZ 3 C 2.15).

Vertreter Stuttgarter Netze
Orth Kluth (Düsseldorf): Dr. Michael Sitsen, Dr. Anselm Grün (Regulierung; Berlin); Associate: Marieke Schwarz (Verwaltungsrecht)

Vertreter Deutsche Bahn
Kasper Knacke (Stuttgart): Josef-Walter Kirchberg (Verwaltungsrecht)

Vertreter Stadt Stuttgart
Dolde Mayen & Partner (Stuttgart): Dr. Winfried Porsch (Verwaltungsrecht)

Vertreter Eisenbahn-Bundesamt
Inhouse (Bonn): Reinhard Hennes (Abteilungsleiter Finanzierung)

Verwaltungsgericht Stuttgart, 13. Kammer
Wolfgang Kern (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Die Kanzleien sind schon lange für ihre Mandanten in den Komplex Stuttgart 21 eingebunden.

Orth Kluth berät die Stuttgarter Netze seit ihrer Gründung 2011. Derzeit besteht sie aus 13 Anteileignern, Vorstandsvorsitzender ist Rainer Bohnet, ehemals Geschäftsführer der Rhein-Sieg-Eisenbahn. Wenn die Verhältnisse geklärt sind, wollen die Aktionäre ausreichend Geld in das Projekt pumpen, um die Strecken und den alten Kopfbahnhof übernehmen und betreiben zu können.

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