Kanzleiumsätze 2011/12

Mehr Umsatz, mehr Berufsträger: Die 50 umsatzstärksten Kanzleien in Deutschland haben im abgelaufenen Geschäftsjahr mit rund 3.781.000.000 Euro gemeinsam sogar mehr eingenommen, als im Boomjahr 2007/2008. Doch für diesen Spitzenwert mussten 2012 auch mehr Anwälte arbeiten: Rund 7750 Berufsträger trugen in den Top50-Kanzleien zu den Ergebnissen bei.

Betrachten Sie die JUVE-TOP-50-Kanzleien nach verschiedenen Kennwerten.

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Vergleichen Sie die JUVE-TOP-50-Kanzleien miteinander.

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KANZLEIEN
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UMSATZ
PRO-KOPF-UMSATZ
PERSONALKENNZAHLEN

Gruppiert nach der Ausrichtung ihres Geschäfts lassen sich die Top-50-Kanzleien zunächst in nationale und internationalen Sozietäten unterscheiden. Innerhalb beider Gruppen ergeben sich zudem Unterschiede in der Ausrichtung des Geschäfts, so dass sich die folgenden vier Kanzleitypen unterteilen lassen:

Internationale Industrie-Kanzleien, mit Full-Service-Ansatz und regelmäßig starkem Branchen-/Industriefokus.

Internationale Finanz- und Transaktionskanzleien mit überdurchschnittlichem Anteil bank- und finanzrechtlicher Beratung sowie einem gesellschaftsrechtlichen Transaktionsfokus

Deutsche Premium-Kanzleien mit starkem gesellschaftsrechtlichen Arm und häufig Fokus auf börsennotierte heimische Konzerne, große Mittelständler und Finanzinvestoren

Deutsche Regional-Kanzleien mit regelmäßig starkem Branchen-/Industriefokus oder überragendem Rechtsberatungsgebiet außerhalb des Gesellschaftsrechts sowie überwiegend mittelständischem Geschäft

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UMSATZART WÄHLEN

Recherche-Quellen

Darstellung und Analyse von Umsatz-, Berufsträger- und anderen Kennzahlen von Kanzleien basieren auf zwei Recherchequellen der Redaktion:

1. Offizielle Mitteilungen der Kanzleien und Geschäftsberichte

2. Nicht offiziell zugängliche Zahlen, recherchiert bei allen verfügbaren, qualifizierten Marktkontakten inner- und außerhalb der Kanzleien.
JUVE macht keine Angaben dazu, welche der gelisteten Kanzleien vollständige Unterlagen zur Verfügung gestellt und welche Kanzleien sich nicht offiziell beteiligt haben.

Recherche-Umfang

Recherchiert wurden neben dem Netto-Umsatz auch die durchschnittlichen Partner- und Berufsträgerzahlen über das Geschäftsjahr. Alle Angaben beziehen sich nur auf die deutschen Büros der Kanzleien. Als Berufsträger gelten Rechtsanwälte, Patentanwälte und (rechtsberatungsnahe) Steuerberater, nicht dagegen Nur-Wirtschaftsprüfer und prüfungsnahe Steuerberater. Folgerichtig werden auch Umsätze von WP-Praxen und prüfungsnaher Steuerberatung nicht berücksichtigt.
Aus den ermittelten Daten errechnet sich der durchschnittliche Umsatz pro Equity-Partner (UEP) und pro Berufsträger (UBT). Der UBT erlaubt Rückschlüsse auf die Produktivität einer Kanzlei. Erklärende und ergänzende Informationen zu den sehr unterschiedlichen Strukturen und Geschäftsmodellen der Kanzleien finden sich in den Detailanalysen zu den einzelnen Sozietäten.
Die veröffentlichten Zahlen sind das Ergebnis sorgfältiger journalistischer Recherche der Redaktion. Sie sind aber kein objektiver Maßstab zur Bewertung der Leistung von Kanzleien. Die Liste der 50 umsatzstärksten Kanzleien im deutschen Markt ist zudem nicht abschließend. Möglicherweise erzielen auch hier nicht genannte Kanzleien Umsätze in vergleichbarer Größenordnung.

Umrechnung/Rundung

Eine Reihe der recherchierten Beträge entstammen den Finanzsystemen britischer und US-amerikanischer Kanzleien. Die Zahlen für den deutschen Markt wurden von den jeweiligen Quellen in der Regel in Euro mitgeteilt.
Soweit dies nicht der Fall war, wurde als Umrechnungswert der durchschnittliche Kurs des Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Für den Zeitraum vom 01.05.11 bis 30.04.12 ergibt sich für das britische Pfund ein Umrechnungskurs von 1 £ = 1,2236 €. Für den Zeitraum vom 01.01.11 bis 31.12.11 ergibt sich für den amerikanischen Dollar ein Umrechnungskurs von 1 $ = 0,7319 €. Diese Umrechnungskurse gelten auch für Beiträge dieser Ausgabe, die sich mit Umsätzen in Fremdwährung befassen.
Alle Werte zu Umsatz, UEP und UBT sind auf die nächsten 1.000 Euro gerundet.
Die Angabe n.b. (nicht bekannt) bedeutet, dass Vergleichszahlen entweder nicht bekannt oder nicht aussagekräftig sind. Nicht aussagekräftige Werte wurden bei der Berechnung von Durchschnitten außer Betracht gelassen.