Über Dr. Georg Freiherr von und zu Franckenstein
Dr. Georg von und zu Franckenstein ist seit 1996 auf dem Gebiet des Grundstücks- und Verwaltungsrechts tätig. Sein Fokus liegt auf der Beratung bei Investitionen (Entwicklung, Kauf, Miete, Betrieb etc.) in Health-Care-Immobilien und -Betriebe. Besondere Expertise hat er hinsichtlich der speziellen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Entwicklung, den Erwerb, den Betrieb und die Restrukturierung von Pflegeheimen und Anlagen des betreuten Wohnens.
Werdegang
- Partner bei FPS
- LL. M. (UTS) an der University of Technology in Sydney (Australien)
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- Rechtsanwalt/Partner (2002–2007) bei Baker McKenzie, Frankfurt am Main
- Promotion (Dr. iur.)
- Rechtsanwalt bei BOESEBECK DROSTE in Frankfurt am Main und München
- Zulassung zur Anwaltschaft