Die Burgmann Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH hat die Pensionsverbindlichkeiten gegenüber Rentnern und mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmern sowie diese Verbindlichkeiten bedeckende Aktiva in eine Rentner GmbH übertragen. Das Bundesarbeitsgericht hatte im Februar 2005 beschlossen, dass diese Ausgliederung auch ohne die Zustimmung der Betroffenen oder des Pensionssicherungsvereins zulässig ist. Berater Burgmann
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