Juve Plus BVerfG

Hogan Hartson erfolgreich für Minderheitenrecht im Bundestag

Autor/en
  • JUVE

Auch die qualifizierte Minderheit im Spendenuntersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat ein Recht auf Erhebung bestimmter Beweise.Das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. April entschieden und gab damit einer Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in weiten Teilen statt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die Fraktion sowie deren Ausschussmitglieder wurden von Prof. Dr. Peter Raue, Christian von Hammerstein und Klaus Goecke aus der Kanzlei Hogan & Hartson Raue vertreten. Bevollmächtigter des Spendenuntersuchungsausschusses war Prof. Dr. Martin Morlock von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de