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Das OLG bestätigte damit die Entscheidung des LG Köln, in dem Microsoft als Domain-Inhaberin verboten wurde, die Veröffentlichung oder Verbreitung von Abbildungen von Steffi Graf, die sie aufgrund technischer Manipulationen nackt erscheinen ließen, auf einer ihrer Websites zu ermöglichen. Insbesondere wurde dem Software-Giganten untersagt, die Fotos auf ihrer Website zur Ansicht, zum Download und zum Verkauf anbieten zu lassen.