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Fotomontagen von Steffi Graf verboten

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Die frühere Tennisspielerin hat im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Microsoft vor dem OLG Köln gewonnen.Graf wurde vor dem OLG von Dr. Thilo Klingbein (Loschelder Rechtsanwälte) vertreten. Microsoft wählte Werner Großpietsch von Hecker, Werner, Himmelreich & Nacken als Prozessvertreter.

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Das OLG bestätigte damit die Entscheidung des LG Köln, in dem Microsoft als Domain-Inhaberin verboten wurde, die Veröffentlichung oder Verbreitung von Abbildungen von Steffi Graf, die sie aufgrund technischer Manipulationen nackt erscheinen ließen, auf einer ihrer Websites zu ermöglichen. Insbesondere wurde dem Software-Giganten untersagt, die Fotos auf ihrer Website zur Ansicht, zum Download und zum Verkauf anbieten zu lassen.

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