Dr. Olaf Otting, Gleiss Lutz (Stuttgart), hat für die Stadt Bietigheim-Bissingen vor dem OLG Stuttgart die Aufhebung eines Urteils des LG Heilbronn erwirkt.Die LG-Entscheidung hatte der Kommune per einstweiliger Verfügung die Vergabe eines Bauauftrags zur Sanierung eines Weinbergweges untersagt. Diese hatte die Firma Bausanierungstechnik, bevor es überhaupt zur Zuschlagserteilung kommen konnte, durch Severin Birkmann aus dem Stuttgarter Büro von Thümmel Schütze & Partner erwirkt.
Beide Entscheidungen wurden von Vergaberechtlern mit großem Interesse aufgenommen, weil es in diesem Zusammenhang um die grundlegende Frage eines Primärrechtsschutzes unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte und die Bedeutung von Art. 3 Grundgesetz ging.
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