Für das Vorhaben gibt es gleich sechs Vertragspartner: Das Land Hessen, die Rhön Klinikum AG und die Asklepios Kliniken GmbH als private Mehrheitseigner, das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) sowie die beiden Universitäten. Zwei Drittel der Investitionssumme übernimmt das Land, ein Drittel das Unternehmen UKGM.
2023 gibt das Land 48,15 Millionen Euro für medizinisches Gerät und Baumaßnahmen, vom Uniklinikum kommen 23,5 Millionen Euro. Diese Beträge werden in festgelegten Stufen jährlich gesteigert. In zehn Jahren soll sich das auf 850 Millionen Euro summiert haben. In einer vorherigen Vereinbarung waren 800 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden – die 50 Millionen mehr gleichen die Preissteigerung im Bausektor aus.
Detailliertes Vertragswerk
Betriebsbedingte Kündigungen sind laut Vertrag ebenso ausgeschlossen wie die Ausgliederung von Betriebsteilen. Das Vertragswerk regelt zahlreiche Details und Eventualitäten. Ein Thesaurierungsgebot verpflichtet die Rhön Klinikum AG als private Trägerin, alle Gewinne aus dem UKGM im UKGM zu belassen, sie müssen dort reinvestiert werden. Wenn die erwirtschafteten Gewinne nicht ausreichen, muss die Rhön-Gruppe aus Eigenmitteln Geld zuschießen.
Eine Change-of-Control-Klausel sichert dem Land – im Fall eines Eigentümerwechsels von über 50 Prozent der Anteile – ein Rückkaufsrecht zu. Eine sogenannte Trennungsrechnung dividiert auseinander, was Forschung und was Lehre ist – denn die Kosten werden aus verschiedenen Töpfen bezahlt.
Schwieriger Präzedenzfall
Das UKGM ist das einzige privatisierte Haus unter den insgesamt 36 deutschlandweit betriebenen Universitätskrankenhäusern. Im öffentlich-rechtlichen Normalbetrieb übernehmen die Länder die Kosten für die Ausstattung, während die Betriebskosten aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden. Im Zuge der Privatisierung des UKGM war von Beginn an unklar, ob der private Träger dauerhaft auf öffentlich-rechtliche Förderung verzichtet habe.
Für rund 100 Millionen Euro hatte die Rhön Klinikum 2006 den Zuschlag für den Erwerb von 95 Prozent der Anteile an UKGM erhalten. 2020 übernahm Asklepios, die dem Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt Dr. Bernard große Broermann gehört, die Rhön Klinikum AG. Mit zum Paket gehörten damit auch die Anteile an der Universitätsklinik – inklusive dem Streit um die Finanzierung, der mit der Kündigung der Vorgängervereinbarung von 2017 im Sommer 2022 eskalierte.
Berater Asklepios/Rhön Klinikum/Universitätsklinikum Gießen und Marburg
Hengeler Mueller (Düsseldorf): Dr. Georg Seyfarth (Corporate/M&A), Prof. Dr. Dirk Uwer (Öffentliches Recht/Gesundheitsrecht); Associates: Dr. Ingo Albert (Corporate/M&A), Joachim Burger (Beihilferecht; Brüssel)
Inhouse Recht (Königstein): Dr. Simon Bangert (Syndikus Broermann Holding) – aus dem Markt bekannt
Berater Land Hessen
SZA Schilling Zutt Anschütz (Frankfurt): Dr. Marc Löbbe, Dr. Jonas Fischbach (beide Corporate/M&A), Prof. Dr. Kristian Fischer (Öffentliches Recht), Dr. Hans-Georg Berg; Associate: Dr. Marcus Schnabelrauch (beide Steuerrecht; alle drei Mannheim) – aus dem Markt bekannt
Berater Rhön Klinikum
Glade Michel Wirtz (Düsseldorf): Dr. Friedrich Schulenburg, Dr. Andreas Merkner; Associate: Dr. Philipp Elixmann (alle Corporate/Kapitalmarktrecht)
Notariat
Allen & Overy (Frankfurt): Dr. Hartmut Krause – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Hengeler beriet hier die Rhön Klinikum AG, die Asklepios Kliniken sowie das UKGM. Zu kapitalmarktrechtlichen Fragen ließ sich das Rhön Klinikum bis zuletzt von einem Düsseldorfer Team von Glade Michel Wirtz beraten.
Bei der Übernahme der Rhön Klinikum AG hatte Asklepios hingegen auf ein Team von Linklaters gesetzt und das Rhön-Klinikum ließ sich von Latham & Watkins beraten. Asklepios und Hengeler sind hingegen noch nicht häufig zusammen gesehen worden.
Bekannt ist aber, dass der ehemalige General Counsel von Asklepios und heutige Aufsichtsratsvorsitzende von Rhön Klinikum, Dr. Jan Liersch, seine Karriere bei Hengeler begonnen hat. Seit März 2022 ist Liersch auch Aufsichtsrat bei der Mutter Asklepios, seit 2017 schon Geschäftsführer der dahinter stehenden Broermann Holding.
Öffentlichrechtler mit im Fahrersitz
Für die politisch aufgeladenen Verhandlungen mit dem Land Hessen kam von Hengeler ein Team um die Partner Uwer und Seyfarth zum Einsatz.
Die Verhandlungen begleiten sie nach JUVE-Informationen seit ungefähr einem Jahr. Gegenüber stand ihnen ein Team um die SZA-Partner Löbbe und Fischbach. SZA hatte nach JUVE-Informationen bereits die sogenannte Umsetzungsvereinbarung von 2017 für das Land verhandelt. Damals stand ihnen die Kanzlei Seufert gegenüber.
Wie bei Hengeler kombinierte auch SZA in ihrem Team gesellschaftsrechtliche mit öffentlich-rechtlicher Erfahrung. Denn das neue Vertragswerk tangiert auch Fragen zum Verfassungs- und Beihilferecht sowie zum Krankenhausfinanzierungsrecht. (mit Material von dpa).