Das Deutsche Herzzentrum Berlin, die Charité sowie die Berliner Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung hatten sich darauf geeinigt, den Krankenhausbetrieb des Herzzentrums in die Charité zu integrieren. Das Bundeskartellamt musste prüfen, ob der Zusammenschluss den Wettbewerb im Berliner Krankenhausmarkt beeinträchtigt. Denn mit der Charité und den kommunalen Vivantes-Kliniken ist das Land Berlin dort stark vertreten. Zudem ist geplant, dass das Deutsche Herzzentrum der Charité künftig seine medizinische Versorgung mit Vivantes sichert.
Da Deutsche Herzzentrum Berlin und Charité gegenwärtig bereits eng zusammenarbeiten und es für die Patienten genügend Alternativen gibt, stufte das Kartellamt die Auswirkungen des Zusammenschlusses für den Wettbewerb in Berlin allerdings als sehr gering ein. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung, die das weitere Vorgehen festschreibt, ist für den 14. Juni geplant.
Herzzentrum wird Teil der Charité
Vorgesehen ist, dass das Deutsche Herzzentrum Berlin als Stiftung des bürgerlichen Rechts seinen Krankenhausbetrieb auf die Charité und dort in das neu zu gründende Deutsche Herzzentrum der Charité überträgt. Die Universitätsklinik Charité bringt ihre herzmedizinischen Einrichtungen ebenso in das gemeinsame Zentrum ein. Im Wege einer vertraglichen Beteiligung erhält das Deutsche Herzzentrum Berlin Rechte und Pflichten im Bereich der strategischen und operativen Steuerung am gemeinsamen Zentrum sowie einen stimmberechtigten Sitz im Aufsichtsrat der Charité.
Das gemeinsame Zentrum soll zukünftig in einem rund 387 Millionen Euro teuren Neubau auf dem Campus Virchow-Klinikum der Charité in Berlin-Wedding unterkommen. Das Gebäude soll OP-Säle, Labore und Hybrid-Eingriffsräume zur Behandlung sämtlicher Herz-Kreislauf-Erkrankungen bieten und 2028 fertig gestellt werden. Das Land Berlin stellt dafür 286,9 Millionen Euro bereit, der Bund beteiligt sich mit 100 Millionen Euro.
Bereits 2015 hatten die Beteiligten das Fusionsvorhaben bekanntgegeben. Geplant war zunächst eine gemeinsame gGmbH unter dem Namen Universitäres Herzzentrum Berlin. Uneinigkeit über die Gesellschafterstruktur ließ das Projekt zwischenzeitlich stocken.
Berater Charité
Luther (Leipzig): Dr. Thomas Gohrke (Öffentliches Recht/Gesundheitsrecht), Thomas Köhler (Corporate; beide Federführung), Dr. Helmut Janssen (Kartellrecht), Prof. Dr. Robert von Steinrück (Arbeitsrecht), Jens Röhrbein (Steuerrecht)
Berater Deutsches Herzzentrum Berlin
Raue (Berlin): Prof. Dr. Wolfgang Kuhla (Federführung; Gesundheitsrecht), Dr. Justus Schmidt-Ott (Corporate/M&A), Judith Heyn (Arbeitsrecht), Friedhelm Unverdorben (Steuerrecht), Dr. Daniel Schubert (Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Luther ist regelmäßig für Unikliniken und kommunale Krankenhäuser tätig und in der Szene deshalb gut vernetzt. Zum Beispiel steht sie der Stadt Köln beim geplanten Zusammenschluss der Uniklinik Köln mit den Städtischen Kliniken zur Seite. Die Charité zog die Kanzlei hinzu, nachdem der ursprüngliche Plan, die Charité und das Deutsche Herzzentrum Berlin im Wege einer gemeinsamen gGmbH zusammenzuführen, gescheitert war.
Die ‚Besondere Beteiligungsvereinbarung‘, die nun Grundlage des Zusammenschlusses ist, hat das Team unter Federführung von Gohrke und Köhler entwickelt und umgesetzt. Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Deutschen Herzzentrums der Charité im Rahmen der besonderen Beteiligung mit dem Deutschen Herzzentrum Berlin zu schaffen, musste unter anderem das Berliner Universitätsmedizingesetz geändert werden.
Zudem hat das Kartellrechtsteam um Janssen den Zusammenschluss mit den Kartellbehörden abgestimmt. Dabei war eine umfangreiche Vorprüfung über mehrere Monate erforderlich, bevor die Fusion im Mai angemeldet wurde. Der Luther-Partner arbeitete eng mit Dr. Marc Dorenkamp zusammen, der das Projekt aufseiten der Charité koordinierte. Der Mediziner ist Kaufmännischer Zentrumsleiter der Herz-, Kreislauf- und Gefäßmedizin. Die Rechtsabteilung der Universitätsklinik war bei der Transaktion nur am Rande involviert.
Das Raue-Team um Kuhla ist dem Vernehmen nach schon seit vielen Jahren für das Deutsche Herzzentrum Berlin tätig. Der Berliner Partner verfügt über langjährige Erfahrung im Krankenhausrecht, wobei er insbesondere gemeinnützige Träger berät. Raue arbeitete vornehmlich mit Dr. Rolf Zettl, Kaufmännischer Direktor beim DHZB, zusammen.
In einem früheren Stadium des Projektes, als es noch um einen Zusammenschluss als Universitäres Herzzentrum Berlin ging, waren auch Freshfields Bruckhaus Deringer sowie Latham & Watkins in das Projekt involviert. Während Latham zuletzt nicht mehr tätig war, beschränkte sich die Arbeit von Freshfields um Partner Prof. Dr. Marcel Kaufmann auf Fragen des Stiftungs- und Hochschulrechts.
Das Land Berlin, das als Träger der Charité ebenfalls in den Transaktionsprozess involviert war, hat JUVE-Informationen zufolge keine externen Berater hinzugezogen.