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Lovells betreut Hypobanken-Fusion arbeitsrechtlich

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Lovells hat die drei seit August verschmolzenen Hypothekenbank-Töchter von Deutsche Bank (Eurohypo), Dresdner Bank (Deutsche Hyp) und Commerzbank (Rheinhypo) bei ihrer Fusion in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen beraten.Die drei Hypothekenbanken betreute bei Lovells der Frankfurter Partner Dr. Hans-Peter Löw. Auf Seiten der Gesamtbetriebsräte der Banken waren tätig: für Eurohypo Lorenz Schwegler von Schneider Schwegler mit Stammsitz Düsseldorf, für Deutsche Hyp Dieter Dette aus der Bremer Kanzlei Sieling, Winter, Dette & Nacken und für Rheinhypo der Frankfurter Dr. Norbert Pflüger von Pflüger Rechtsanwälte.

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Erster betriebsverfassungsrechtlicher Schritt der Anfang November 2001 angekündigten Fusion war die Regelung einer sozialverträgliche Gestaltung. Es folgten Vereinbarungen zur Stellenbesetzung auf der zweiten und dritten Führungsebene, zur Betriebsrätestruktur und zum vorläufigen Nachteilsausgleich. Zuletzt einigten sich Vorstände und Betriebsräte rechtzeitig vor Abschluss der Verschmelzung auf einen bis Jahresende umzusetzenden Rahmeninteressenausgleich und einen Sozialplan.

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