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Laut einem Medienbericht hatten die Berliner Investoren den Kaufvertrag unterschrieben, aber den Kaufpreis von rund 30 Millionen Euro nicht überwiesen. Insolvenzverwalter Zumbaum trat daraufhin wegen Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurück. Nun streiten sich die beiden Berliner Investoren und Zumbaum darüber, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag überhaupt zulässig gewesen ist. Die Löschung der Eigentumsvormerkung im Grundbuch zugunsten Pallladio und De & De Holding erweist sich ebenfalls als schwierig. Notfalls will Zumbaum eine Löschung gerichtlich durchsetzen.