Bei der Planung des Nabucco-Projekts hatten sich die jeweiligen Konsortialländern seinerzeit verpflichtet, Leistungen und Lieferungen dazu in ihrem jeweiligen Territorium von der Umsatzsteuer zu befreien. Die Türkei war dieser Selbstverpflichtung jedoch nicht vollständig nachgekommen, sodass die Projektgesellschaft sowie deren türkische Konzerntochter vergeblich auf die Rückzahlung bereits geleisteten Umsatzsteuerbeträge warteten.
Nach JUVE-Informationen hatte sich die Türkei für Vergleichsverhandlungen geöffnet, nachdem sich Vertreter der Nabucco Gas Pipeline International an die Schiedsgerichtskammer der Weltbank gewandt hatten. Dass die Klägerin parallel zu den Vergleichsverhandlungen die Konstituierung eines Schiedsgerichts forcierte, könnte den Druck auf die Verantwortlichen in Ankara weiter erhöht haben.
Der nun geschlossene Vergleich entspricht weitgehend den Forderungen, die die Klägerin auch in dem Streitbeilegungsverfahren dargelegt hatte. Die vereinbarte Zahlung ist bereits erfolgt.
Das Ministerium für Energie und Bodenschätze der Republik Türkei bestätigte gegenüber JUVE den Abschluss eines Vergleichs. Weitere Details wollte das Ministerium nicht nennen.
Berater Nabucco Gas Pipeline International
Specht & Partner (Wien): Leopold Specht, Ceyda Akbal-Schwimann
Berater Republik Türkei
Inhouse Recht (Ankara): keine Nennungen
Hintergrund: Die Wiener Sozietät Specht wurde von Alexander Walther, Liquiditator der Nabucco-Projektgesellschaft, an Bord geholt. Walther ist Co-Geschäftsführer der TMF Austria, die regelmäßig in grenzüberschreitende Großprojekte involviert ist. Neben dem erfahrenen Schiedsrechtler Specht kam hier Ceyda Akbal-Schwimann zum Einsatz, die die kanzleiinterne Türkeipraxis leitet.
Specht kann als einer von wenigen österreichischen Schiedsanwälten auf Erfahrung bei ICSID-Verfahren verweisen. So hatte er beispielsweise auch die österreichische Alpha Projektholding im ICSID-Verfahren gegen die Ukraine unterstützt. In dem Verfahren, das Ende 2010 zugunsten von Alpha ausging, wurde die Ukraine zu einer Zahlung von 5,25 Millionen US-Dollar verpflichtet.