Eine gegen die Kommissions-Entscheidung gerichtete Nichtigkeitsklage des DSD wies das Europäische Gericht 1. Instanz (EuG) schon im Jahr 2007 ab. Der EuGH bestätigte jetzt die Entscheidung des EuG. Damit ist die Entscheidung der Kommission rechtskräftig, und das DSD muss sich an die Brüsseler Auflagen halten. (Silke Brünger)
Vertreter DSD
Linklaters (Brüssel): Dr. Wolfgang Deselears, Dr. Bernd Meyring
Vertreter EU-Kommission
Inhouse (Brüssel): Walter Mölls, Ralf Sauer
Vertreter Landbell und Belland Vision (Streithelfer)
SJ Berwin (München): Alexander Rinne; Associates: Dr. Michaela Westrup, Dr. Monika Heymann
@Vertreter VfW (Streithelfer)
Clifford Chance (Düsseldorf): Holger Wissel
Vertreter Interseroh (Streithelfer)
Köhler & Klett (Köln): Dr. Markus Pauly, Dr. Anno Oexle
Inhouse (Köln): Dr. Jan Hendrik Kempkes
Europäischer Gerichtshof (Große Kammer)
Vassilios Skouris (Präsident)
Alle kartellrechtlichen Berater haben ihre Mandanten in dem Verfahren über mehrere Jahre hinweg begleitet. Interseroh, die von der auf die Entsorgungsbranche spezialisierten Umweltrechtsboutique Köhler & Klett beraten wird, war allerdings erst seit 2008 als Streithelferin zugelassen.