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Luther begleitet den Kanton Bern durch das Beschaffungsverfahren für die erste Öffentlich-Private-Partnerschaft in der Schweiz Schokolade, Kräuterbonbons, Käse – das exportiert die Schweiz nach Deutschland. Und umgekehrt? In den vergangenen Monaten transferierten deutsche Berater Spezialwissen zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) in das kleine Nachbarland. Die hiesige ÖPP-Szene tummelte sich in Bern, um gemeinsam mit Schweizer Kanzleien dem Alpenland zu seinem ersten ÖPP-Projekt zu verhelfen. Ihre Mission ist erfüllt. Im Auftrag des Kantons Bern wird ab dem Sommer dieses Jahres die Zeughaus PPP AG, ein Gemeinschaftsprojekt des Schweizer Bauunternehmens Marti und des Stuttgarter Wettbewerbers Royal BAM Deutschland ein Behörden- und Justizzentrum in der Kleinstadt Burgdorf errichten. Dort entstehen ein Regionalgefängnis mit 110 Plätzen, ein Verwaltungszentrum und ein Werkhof. Mit im Rennen um den Prestigeauftrag war noch bis zum Ende ein deutsch-schweizerisches Konsortium aus den Baukonzernen Bilfinger Berger und der Züricher Karl Steiner AG. Stattdessen wird nun die siegreiche Zeughaus PPP das Projekt planen, bauen, über 25 Jahre betreiben und instandhalten. Im Gegenzug bezahlt der Kanton Bern dem Unternehmen jährlich 18,15 Millionen Schweizer Franken und bleibt Eigentümer der Grundstücke und Gebäude. Finanziert wird das gut 300 Millionen Euro schwere Vorhaben mit einer Projektfinanzierung, die dem privaten Partner von einem Bankenkonsortium unter der Führung von UBS und NIBC Bank bereit gestellt wird. Wäre es ein deutsches Projekt, es wäre fast schon Alltagsgeschäft für die Juristen. Doch in der Schweiz betrat das Team um die Luther-Partnerin Dr. Bernhardine Kleinhenz Neuland. Mit Pilotprojekten im Ausland kennen sich die Luther-Anwälte, die zu den erfahrenen Beratern im ÖPP-Markt zählen, allerdings aus. Sie können beispielsweise ein Partikeltherapiezentrum vorweisen, das auf der deutsch-belgischen Grenze zwischen Aachen und Maastricht entstehen und rund 350 Millionen Euro teuer werden soll. Auch ein Schulprojekt in Luxemburg mit über 100 Millionen Euro Investitionsvolumen haben Luther-Anwälte juristisch mit entwickelt. In Bern setzten sie sich nun gemeinsam mit Schweizer Anwälten von Ernst & Young Legal Services und wirtschaftlich-technischen Beratern E&Y aus Deutschland im Pitch durch und gewannen das Mandat. Vor allem die kleinen, aber feinen Unterschieden in der Schweiz forderten sie dabei. Zwar ist das sogenannte Obligationenrecht dem deutschen BGB sehr ähnlich. Doch das Beschaffungsrecht der Alpenrepublik unterscheidet sich stark von dem deutschen Vergaberecht. Kleinhenz entwickelte mit ihrem Team deshalb ein völlig neues Beschaffungsverfahren für das Projekt, mit dem die öffentliche Hand die Stimmung für ÖPP in der Schweiz verbessern will. Besonders genau nahm die Schweizer Verwaltung dabei das Prinzip des Geheimwettbewerbs. Das dreistufige Bieterverfahren – durch das sie die Zahl der Interessenten von fünf zunächst auf drei und dann auf zwei reduzierte – gestaltete sie völlig anonymisiert. Ein Gremium aus Vertretern des Kantons und diversen Fachleuten wie etwa Stadtplanern wählte die Entwürfe aus, ohne die Namen der Bieterkonsortien zu kennen. Erst zum Ende der Verhandlungen erfuhren die Jury-Mitglieder, wie die Unternehmen heißen, denen sie die Verantwortung für das erste ÖPP des Landes anvertrauen. Für die Kommunikation zwischen Bieter und Auswahlgremium wurde ein Notar zwischengeschaltet. So viel Geheimhaltung stieß bei den deutschen Anwälten auf geteilte Meinungen: Es habe die Verhandlungen erschwert, sagen die einen, weil es schwieriger gewesen sei, auf die Befindlichkeiten des Gegenübers direkt zu reagieren. Die Jury habe sich völlig ohne Ansehen der beteiligten Unternehmen auf die Entwürfe konzentrieren und vorurteilsfrei urteilen können, meinen andere. Für Norton-Rose-Partner Dirk Trautmann war das Mandat für die Zeughaus PPP jedenfalls ein doppelter Erfolg. Er vertrat mit dem Gemeinschaftsunternehmen von Royal BAM und Marti nicht nur das erfolgreiche Konsortium. Ihm gelang auch ein strategisch wichtiger Schritt für die Ausrichtung seiner Praxis. Denn bislang ist Norton Rose hierzulande in der ÖPP-Szene vor allem für die Beratung des Bundes bei den sogenannten A-Modellen zum Ausbau von Autobahnteilstücken bekannt, und Trautmann gilt darüber hinaus als etablierter Berater von Banken bei ÖPP-Projekten und bei Projektfinanzierungen. Mit der Premierenarbeit für Royal BAM gelang auch der Schritt zum Berater der Sponsorenseite, die wesentlich enger in das Bieterverfahren eingebunden ist als die Banken, die üblicherweise erst spät hinzustoßen. In den Fragen zum Schweizer Recht arbeitete das Norton Rose-Team dabei mit der Züricher Kanzlei Pestalozzi zusammen, beide Sozietäten kennen sich schon aus früheren gemeinsamen Mandaten etwa zur Flugzeugfinanzierung. Dass sich so viele etablierte ÖPP-Spezialisten aus Deutschland ausgerechnet in der Schweiz tummeln, hat gute Gründe: Hierzulande ist die Stimmung für öffentlich-private Gemeinschaftsprojekte seit Längerem eher mau, der Blick über die Grenze also naheliegend, will man neues Geschäft gewinnen. Sollte das Projekt in Burgdorf ein Erfolg werden, könnten schnell weitere folgen.(ah)