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Osborne Clarke siegt für Autohändler gegen Nissan

Uwe Brossette aus dem Kölner Osborne Clarke-Büro hat für einen Nissan-Händler ein Urteil mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Automobilvertrieb erstritten.Der Kartellsenat des OLG Düsseldorf folgte Brossettes Auffassung, nach der einige Bewerbungs- und Sonderaktionen der Nissan Motors Deutschland GmbH in den Jahren 2000 und 2001 gegen das kartellrechtliche Preisbindungsverbot verstoßen haben.

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Nach dem Urteil kann es Nissan nun untersagt werden, ohne Absprache mit seinen Händlern gegenüber Kunden oder einer breiten Öffentlichkeit spezielle Treuerabatte, vergünstigte Sonderausstattungen oder besondere Leasingkonditionen anzubieten. Bislang waren die Vertragshändler dadurch faktisch gezwungen, die angepriesenen Ermäßigungen weiterzugeben. Nach Ansicht des Gerichts entspreche dies einer nach dem GWB verbotenen Preisempfehlung.

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