Die Europäische Kommission lässt in den EU-Mitgliedsstaaten die Umsetzung der Produktsicherheits-Richtlinie aus dem Jahr 2001 überprüfen. Bis zum Januar 2004 sollte diese in nationales Recht und in eine geeignete Administration umgesetzt worden sein. In Deutschland war sie Anlass für das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Die Prüfung ist auf ein Jahr angelegt. Berater EU-Kommission
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