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Nach einem aufwändig geführten Hauptprüfverfahren durch das Bundeskartellamt (Az. B8-134/21) gehören RheinEnergie künftig 54,4 Prozent der rhenag, Westenergie hält 45,6 Prozent der gemeinsamen Gesellschaft. Bisher hatte RheinEnergie ein Drittel, Westenergie zwei Drittel gehalten. Beide bringen Anteile an einer Vielzahl von regionalen Energieversorgern im Rheinland mit ein.