Juve Plus Energiekrise

Zuckerhersteller dürfen dank Raue wieder kartellieren – ein ganz bisschen

Im Falle eines Gasnotstandes dürfen die vier deutschen Zuckerhersteller kooperieren – mit Genehmigung des Bundeskartellamts. Dafür gibt es eine gemeinsame Vereinbarung, begrenzt bis zum Sommer 2023. Es ist der erste Fall, in dem das Amt eine derartige Ausnahmegenehmigung mit Blick auf die Energiekrise erteilt. 

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Damit aus diesen Rüben Zucker wird, braucht es Gas – so berührt die Energiekrise auch den Zuckermarkt.

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Durch die Kooperation können sich die vier in Deutschland produzierenden Zuckerhersteller – Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet – gegenseitig freie Produktionskapazitäten zur Verfügung stellen, wenn die Anlagen mit Öl oder Kohle betrieben werden und im Winter die Gasversorgung gekappt wird.

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