Hintergrund

Im Verborgenen

Seit einigen Monaten läuft ein neues Auswahlverfahren für BGH-Anwältinnen und -Anwälte. Bereits seit 2019 gibt es Bemühungen, das von Kritikern als intransparent gescholtene Wahlverfahren zu reformieren. Die RAK Berlin wagt einen neuen Vorstoß.

von Franziska Jandl

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Es ist ein exklusiver Kreis: Während vor anderen Bundesgerichten jeder der 165.000 Anwälte in Deutschland verhandeln darf, haben aktuell nur 37 eine Singularzulassung. Sie allein dürfen vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen für Mandanten in Revision gehen. Und zwar unabhängig davon, ob es um Abschiebungen Asylsuchender, die Betreuung psychisch Kranker oder Millionenstreitwerte wegen geplatzter Investments oder Freiheiten von Spielevermittlern im Profifußball geht. Mit Spannung erwartet wird in jedem Wahlverfahren, wie hoch der Bedarf ist: „Persönlich hielte ich die Wahl von zehn bis fünfzehn neuen BGH-Anwältinnen und -Anwälten für sinnvoll. Aus dem Bauch vermute ich, dass der Bedarf durch den Wahlausschuss auf nur fünf bis acht neue Kollegen und Kolleginnen festgelegt werden dürfte“, prognostiziert Prof. Dr. Siegmann, seit 2007 in der Riege der BGH-Anwälte. Somit dürfte der Zirkel klein bleiben: Voraussichtlich geben zehn Advokaten ihre Zulassung altershalber zurück und bislang wurden in der Regel nur ausscheidende Kollegen ersetzt. Den Lebensläufen auf den Websites ist zu entnehmen, dass mindestens fünf der aktuell zugelassenen BGH-Anwälte um oder über 70 Jahre alt sind. Zugleich ist die Zahl der Bewerber groß. Allein bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart sollen nach JUVE-Informationen 20 Bewerbungen eingegangen sein.

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