Angesichts des Machtwechsels in den USA und der zunehmenden Drohgebärden der neuen Regierung bestimmen geopolitische Entwicklungen den internationalen Warenverkehr mehr denn je. Das sorgt dafür, dass bei Außenwirtschaftsrechtlern keine Langeweile aufkommt. Neben der Dauerberatung zu den sich stetig verschärfenden EU-Sanktionen gegen Russland nahm zuletzt insbesondere die Beratung und Vertretung von Unternehmen in Straf- und Bußgeldverfahren weiter zu. Diese leiten Ermittlungsbehörden vermehrt wegen des Verstoßes gegen Sanktionen ein.
Nicht nur der direkte Verstoß gegen das Russland-Embargo steht dabei im Fokus. Die Behörden nahmen zuletzt erkennbar auch solche Unternehmen in den Blick, die Waren an andere Unternehmen im geografischen Umfeld Russlands liefern, um die Sanktionen zu umgehen. Betroffene wenden sich häufig an Kanzleien wie
Daneben hat sich die Investitionskontrolle zu einer festen Größe bei der Planung und Beratung von Unternehmenskäufen entwickelt und sorgt in vielen Praxen für ein stabiles Grundrauschen. Parallel dazu hat sich auch die Beraterlandschaft auf diesem Feld konsolidiert. Neben Transaktionskanzleien wie
Regulierung im internationalen Handel im Fokus
Zwar lässt das geplante Investitionsprüfgesetz wegen des vorzeitigen Regierungswechsels noch auf sich warten, dennoch bleiben die regulatorischen Anforderungen für Unternehmen weiterhin hoch. Immer häufiger benötigen sie daher neben der Beratung zu Zoll, Sanktionen oder Exportkontrolle Rat zu EU-Regularien, die den internationalen Handel bestimmen, wie das europäische CO2-Grenzausgleichsystem CBAM oder der Entwaldungsverordnung EUDR. Diese Rundumberatung zu sämtlichen Themen im grenzüberschreitenden Warenverkehr inklusive LkSG und dem europäischen Pendant CSDDD hat sich neben
Zudem sorgen die von der US-Regierung angedrohten Strafzölle dafür, dass das Zollrecht – für viele Großkanzleien eher ein Exotenthema – weiter an Bedeutung zulegt. Kanzleien mit ausgewiesener zollrechtlicher Kompetenz wie