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Marktentwicklung

Beihilferecht: Goldgräberstimmung mit Fallstricken

  • Beihilferecht

Das Beihilfe- und Fördermittelrecht ist ins Rampenlicht gerückt. Staatliche Rettungsaktionen sowie hochvolumige EU- und nationale Förderprogramme für Infrastrukturen und Klimaschutz haben einen hohen Beratungsbedarf ausgelöst und das frühere Nischenrechtsgebiet zu einem wichtigen Mosaikstein in komplexen Projekten gemacht.

Die vielen Schnittstellen zum Europarecht, zu Fördermittelprogrammen, zu Grundfragen des Aktionsradius von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen sowie allgemein zu Krisenbewältigungsszenarien stellen besondere Herausforderungen dar. Einige aktuelle Großverfahren illustrieren die Dimensionen: Die EU-Kommission entschied Ende 2024 über Einzelheiten im Verhältnis zwischen der Deutschen Bahn und ihrer Tochter DB Cargo. Sie untersucht erneut die Stützungsmaßnahmen für Lufthansa während des Einbruchs in der Corona-Pandemie. Und sie genehmigte zuletzt den rettenden Einstieg von Bund und Land Niedersachsen bei der Meyer Werft. Transaktionen und Gestaltungen mit engen Bezügen zu öffentlicher Infrastruktur werfen fast automatisch beihilferechtliche Fragen auf.

Gleiss Lutz ist mit ihrem Team hier seit Langem eine dominante Kraft. Die Kanzlei beriet die Deutsche Bahn in der Konzernstruktur-Entscheidung und die Lufthansa bei deren Rekapitalisierungsverfahren. Freshfields unterstützte die Meyer Werft bei der grundlegenden Restrukturierung und unter beihilferechtlicher Perspektive dann beim staatlichen Einstieg durch Bund und das Land Niedersachsen. Beide Kanzleien haben neben erfahrenen Spezialisten, die schon viel gesehen haben, zudem Nachwuchsbeihilferechtler am Start, die sich im Markt Profil erarbeiten.

Weitblick zahlt sich aus

Auch Kapellmann und Partner sowie Redeker Sellner Dahs zählen zu den Kanzleien, die sich schon frühzeitig auf den vermehrten Beratungsbedarf eingestellt und ihre Teams nachhaltig aufgestellt haben. CMS Hasche Sigle hat im Vorjahr eine interne standortübergreifende Fördermittelgruppe initiiert, die angesichts der Größe der Kanzlei und der besonders vielen Schnittstellen noch an ihrer Vernetzung arbeitet.

Im aktuellen Marktklima geht es längst um mehr, als nur darum, den Generationswechsel sicherzustellen: Es geht um den Aufbau von Kapazitäten, der auch eine immer bessere Identifizierung von Schnittstellen umfasst. Beihilfe- und förderrechtliche Fragen sind aufs Engste mit dem Öffentlichen Recht, Verwaltungsrecht und Strukturen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen verbunden, aber auch mit Steuervorteilen und anderen subventionierenden Zuwendungen oder der Stützung von gesamtwirtschaftlich bedeutsamen Einzelunternehmen.

Dabei macht es die Komplexität gerade für Jüngere nicht so leicht, sich zu profilieren. Denn auch wenn es um hohe Summen geht – Beihilferechtler haben in Kanzleien nicht den Ruf als die größten Umsatzbringer. Ihre Beiträge gehen in Full-Service-Einheiten häufig in den Abrechnungen für die gesamte Restrukturierungs-, Projektierungs- oder Rettungstransaktion auf.

Bürokratie bremst Investoren aus

Vor dem Hintergrund des Infrastrukturpakets, auf das seit dem Frühjahr 2025 viele Investoren und ihre Beraterkanzleien lauern, zeigt sich ein zentrales Problem. Der Investitionsdynamik stehen staatliche Strukturen gegenüber, die einerseits auf Rechtsstaatlichkeit achten müssen, aber gleichzeitig bürokratische Prozesse zu verbessern haben. Die Dauer von Genehmigungs- und Auszahlungsverfahren hat den Enthusiasmus so mancher Investoren an den innovationstreibend gedachten IPCEI-Projekten inzwischen gedämpft. ReGas, beraten durch Hengeler Mueller, verzichtete im Fall des geplanten Elektrolyseurs in Lubmin am Ende auf Fördermittel, um beweglich zu bleiben.

Das wird zu größeren Herausforderungen führen, wenn künftig wieder gemeinsame Projektverantwortungen als Öffentlich-Private-Partnerschaften ins Auge gefasst werden. Auf beiden Seiten gibt es aus Projekten früherer Jahre enttäuschte Erwartungen bis hin zu noch laufenden Schiedsverfahren um Risiken und Renditen.

Private Equity entdeckt Compliance-Risiken

Beihilferechtliche Praxen haben zuletzt auch bei Due-Diligence-Prüfungen unterstützt. Auf diese Weise erreicht das Beihilferecht auch Private Equity. Bei Transaktionen, in denen zuvor geförderte Unternehmen gekauft oder veräußert werden sollen, stehen Rückforderungsrisiken im Raum, die sich auch Jahre später noch realisieren können.

Das Beispiel der nordrhein-westfälischen Spielbanken zeigt die Tragweite. Rückforderungsrisiken können sogar nach einem Weiterverkauf noch auf den Tisch kommen. Dieser Streit ging zuletzt in die nächste Runde: Die Beschwerdeführerin – vertreten durch den Einzelanwalt Dr. Andreas Bartosch – verlangt nach dem Erfolg im EU-Beihilfenstreit nun vom Land Nordrhein-Westfalen Schadensersatz. Das Land, die NRW.Bank und die Käuferin Merkur werden in dem Streit durch erfahrene Spezialisten von Luther, Hogan Lovells und Gleiss Lutz vertreten.

Das Beihilferecht ist also durchaus streit- und prozessträchtig. Es geht fast immer um Millionenbeträge, um die hart gekämpft wird und die auch von Konkurrenten genauestens beäugt werden. Das zeigen die Prozesse um die Genehmigung staatlicher Beihilfen für RWE wegen des vorzeitigen Braunkohleausstiegs. Hier steht etwa Jones Day zusammen mit Leitfeld dem Energieriesen zur Seite. Denn die Angriffe von anderen Marktteilnehmern werden inzwischen vor den EU-Gerichten in Luxemburg verhandelt.

Ganz ähnlich ging es Lufthansa, deren Rekapitalisierung im Zusammenhang mit den Einbrüchen in der Corona-Krise von Konkurrenten angegriffen wurde. Die Airline steht damit beispielhaft für Konstellationen, in denen nach finanziellen Stabilisierungshilfen in der Pandemie nun Investoren einsteigen. Sie stehen vor der Frage, wie mit möglichen hohen Rückzahlungsverpflichtungen umzugehen ist. Konkurrenten haben ein scharfes Auge darauf, ob in einem etwaigen staatlichen Verzicht auf die Rückzahlung nicht wiederum eine versteckte Subvention liegt.

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