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Die Dekrete des US-Präsidenten Donald Trump gegen Diversity-Programme und das Einbrechen von Börsenkursen bei der Ankündigung neuer US-Zölle lösten bei börsennotierten Konzernen unmittelbar Fragen zur richtigen Positionierung und der Verantwortung der Vorstände aus. Nicht nur, weil manche Vorstandsverträge sogar Vergütungselemente an das Erreichen von Diversity-Zielen knüpften, sondern weil Risikoszenarien überdacht werden mussten. Auf Beraterseite waren oft international versierte Praxen wie etwa Freshfields, A&O Shearman oder Linklaters gefragt, deren Partner zugleich das aktien- und kapitalmarktrechtliche Instrumentarium beherrschen. Aber auch abseits der volatilen US-Politik blieben Fragen zur richtigen Governance ein zentrales Thema für die gesellschaftsrechtliche Beratung von führenden Kanzleien wie Gleiss Lutz oder Hengeler Mueller.

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