Die Dekrete des US-Präsidenten Donald Trump gegen Diversity-Programme und das Einbrechen von Börsenkursen bei der Ankündigung neuer US-Zölle lösten bei börsennotierten Konzernen unmittelbar Fragen zur richtigen Positionierung und der Verantwortung der Vorstände aus. Nicht nur, weil manche Vorstandsverträge sogar Vergütungselemente an das Erreichen von Diversity-Zielen knüpften, sondern weil Risikoszenarien überdacht werden mussten. Auf Beraterseite waren oft international versierte Praxen wie etwa Freshfields, A&O Shearman oder Linklaters gefragt, deren Partner zugleich das aktien- und kapitalmarktrechtliche Instrumentarium beherrschen. Aber auch abseits der volatilen US-Politik blieben Fragen zur richtigen Governance ein zentrales Thema für die gesellschaftsrechtliche Beratung von führenden Kanzleien wie Gleiss Lutz oder Hengeler Mueller.
Die Suche nach der besten Struktur
In schwierigen Zeiten suchten Unternehmen zudem bei Reorganisationen und Ausgliederungen von Geschäftseinheiten Rat – Kanzleien mit grenzüberschreitenden und steuerlichen Kapazitäten wie Flick Gocke Schaumburg, RSM Ebner Stolz, Baker Tilly oder Deloitte Legal hatten hier viel zu tun. Die Düsseldorfer Boutique LMPS holte sich durch eine Fusion sogar zusätzliche Steuerrechtskompetenz ins Haus. Der Automobilsektor – von einer Vielzahl an Transformationsentwicklungen extrem getroffen – liefert hier schon seit Jahren Beispiele. Während die großen Hersteller traditionell auf Kanzleien wie Freshfields oder Linklaters setzen, sind aufseiten der Zulieferer oft Kanzleien, die sich auf die Beratung des international tätigen Mittelstands ausgerichtet haben, so etwa GSK Stockmann.
Wo bei Reorganisationen auch eine Insolvenz abgewendet werden muss, entsteht noch einmal besonderer Beratungsbedarf bei den Unternehmensorganen, die im Umfeld von Krisen Haftungs- und Compliance-Risiken für das Unternehmen und sich selbst umschiffen müssen.
Ein Bereich, der die gesellschaftsrechtlichen Beratungspraxen zuletzt forderte, ist zudem die Gestaltung von Unternehmensnachfolgen für familiengeführte Unternehmen aller Größenordnungen. Die vielleicht prominenteste Nachfolgegestaltung betraf die Familienstiftung von Thiele. Dabei ging es um nichts Geringers als die Übertragung der Mehrheitsbeteiligungen an den börsennotierten Konzernen Knorr Bremse und Vossloh auf eine neu aufgesetzte Stiftung. Hier berieten erfahrene Teams von SZA Schilling Zutt & Anschütz und Hengeler Mueller, wobei die Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtler neben Erbrechts- und Steuerspezialisten gefragt waren.
Die nun beschlossene Realteilung des Springer-Konzerns, bei der unter anderem A&O Shearman, Hengeler Mueller und Freshfields berieten, zeigt wiederum, dass Reorganisationen oft einen langen Atem und eine enge Vertrauensbeziehung zwischen Unternehmensführung, Anteilseignern und Beratern voraussetzen. Als Exit-Strategie für den Finanzinvestor KKR illustriert sie zudem eindrucksvoll die Bedeutung des Gesellschaftsrechts auch im Private-Equity-Zusammenhang.
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