Vor zehn Jahren rüttelte der Dieselskandal die deutsche Automobilindustrie und die Kanzleiwelt auf. Neben Compliance-Untersuchungen und sich anschließender Litigation hat auch die Regulierungsberatung von Kfz-Herstellern eine völlig neue Dimension angenommen. Regulierung und Behördenkontakte stehen seither im Zentrum der Rechtsberatung von Großkanzleien wie DLA Piper, Gleiss Lutz, Hogan Lovells oder White & Case. Aber auch Boutiquen nehmen sich heute erfolgreich der europäischen und internationalen Rechtsmaterie an. Allen voran Posser Spieth Wolfers & Partners, die sich schnell zur politisch-strategischen Regulierungsberaterin im Sektor aufgeschwungen hat. Volkswagen berät sie aktuell zum Beispiel zum Umgang mit den CO2-Flottenvorgaben. Aber auch Zukunftsthemen wie autonomes Fahren, E-Mobilität, Batteriethemen und ESG-getriebene Produkt- und Lieferkettenregeln sind ins Zentrum vieler Praxen gerückt.
Vor allem Freshfields ist mit dem Jahrhundertfall in völlig neue Dienstleistungsangebote hineingewachsen. Bereits vor Diesel war die britisch-deutsche Kanzlei allerdings eine Größe in der Branche, insbes. bei Infrastrukturprojekten auf Straße, Schiene und in der Luft sowie zu Wasser. Aktuell ist Freshfields vor allem noch im Luftverkehr tätig, wo auch Norton Rose Fulbright zu den führenden Kanzleien gehört.
Eher im Eisenbahnsektor sind Finanzierungsberater von Ashurst, Bird & Bird und K&L Gates unterwegs. Oder auch Herbert Smith Freehills, die seit einiger Zeit um Marktanteile bei konzessionsgebundenen Schienenfinanzierungen kämpft.
Dafür ist Freshfields in andere Themen vorgestoßen: Die Beratung von Plattformgesellschaften hat sie schon vor einiger Zeit übernommen. Marktbekannt ist, dass sie Uber hilft, sein Geschäftsmodell gegen regulatorische und politische Widerstände in den Städten und Kommunen durchzusetzen. Kleinere Rollen in diesem Vorhaben nehmen Kanzleien wie Noerr und Antweiler Liebschwager Nieberding ein. Sie sind für die Mietwagenunternehmen tätig, die die über die Uber-App vermittelten Mobilitätsdienstleistungen abarbeiten.
Finanzierungsthemen des ÖPNV gewinnen an Bedeutung
Die Vielschichtigkeit der Mobilitätswende in dem in weiten Teilen öffentlich-rechtlich geprägten Sektor bietet aber auch vielen kleinen Kanzleien Chancen. Neben BBG und Partner, dem Marktführer in diesem Segment, stehen vor allem Addleshaw Goddard, CBH Rechtsanwälte, Oppenländer, Raue und MDP-Firmen wie Rödl & Partner sowie EY Law an der Seite der Länder, Städte und Kommunen sowie ihrer Verkehrsgesellschaften. Auch PricewaterhouseCoopers Legal kann ihre Position wieder festigen. Diese Kanzleien bieten traditionell Vergabe-, Vertrags- und Regulierungskompetenz. Doch merken sie wie Gesellschafts-, Finanzierungs- und Steuerrecht in der Beratung der öffentlichen Versorgungsgesellschaften zunehmen, indem Themen wie die Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit kommunaler Konzerne im steuerlichen Querverbund sowie die Anwendbarkeit des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten auf ÖPNV-Verbundtätigkeiten aufkommen. Hier liegt in Verbindung mit dem Infrastrukturfinanzierungspaket der neuen Bundesregierung das Geschäft der Zukunft für viele breit aufgestellte Berater.
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