Viele Anwältinnen und Anwälte gehen vor dem nächsten entscheidenden Karriereschritt noch einmal in sich. Sie fragen sich, ob sie beim richtigen Arbeitgeber sind – und wie es die nächsten Jahre weitergehen soll. Einige spüren aufgrund der anstehenden Weichenstellung einen Veränderungsdruck und überdenken ihre berufliche Planung grundlegend.
Der Blick auf die Zahlen bestätigt das: Die Wechselwilligkeit ist im vierten, achten und zehnten Berufsjahr besonders hoch, genau dann, wenn Karriereentscheidungen anstehen.
Das Onboarding funktioniert: Direkt im ersten Berufsjahr mögen nur wenige Associates ihrer Kanzlei direkt wieder den Rücken kehren. Die Frage, ob sie einen Arbeitgeberwechsel innerhalb der nächsten zwölf Monate anstreben, bejahen nur 9 Prozent.
Der schmerzhafteste Wechselzeitpunkt für Kanzleien
Schon im zweiten Berufsjahr sieht das anders aus, dann können sich immerhin 24 Prozent einen Arbeitgeberwechsel vorstellen. Die Wechselwilligkeit steigt bis zum vierten Berufsjahr kontinuierlich an. Gerade in diesen Berufsjahren, wenn Associates für Kanzleien besonders profitabel sind, schmerzen Abgänge aus Kanzleisicht besonders.
Vom fünften bis zum siebten Berufsjahr verharrt die Wechselwilligkeit dann auf einem recht hohen Niveau, bevor im achten und zehnten Berufsjahr nochmal deutliche Peaks folgen.
Aufstieg oder Frust
Die Anstiege im vierten, achten und zehnten Jahr überraschen wenig. In diesen Jahren stehen wichtige Weichenstellungen für die Karriere in Form von Beförderungen zum Senior-Associate beziehungsweise Partner an. Manche Associates erkennen dann, dass sie künftig einen anderen Karriereweg einschlagen wollen und wechseln in ein Unternehmen oder die Justiz.
Andere sind frustriert, weil sie keine Partnerchancen sehen oder nicht befördert wurden, gehen zu Wettbewerbern oder gründen eigene Einheiten. Wieder andere haben ihren Karriereweg von vornherein strategisch geplant und die Kanzlei als Zwischenstation genutzt.