Inhouse-Gehälter

Deutlich mehr Geld für Chefjuristen, große Unterschiede je nach Firmengröße

Die Grundgehälter der Chefjuristen in Deutschland sind im Durchschnitt 2015 um neun Prozent gestiegen. Das ergab die aktuelle JUVE-Inhouse-Umfrage. Und nicht nur die Chefs verdienten mehr, auch auf den anderen Ebenen zogen die Grundgehälter an.

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Bei gut 160.000 Euro lagen die Gehälter der General Counsel im Schnitt. Berufsträger ohne Leitungsaufgaben kamen demgegenüber auf ein Durchschnittsgehalt von 72.000 Euro, ein minimales Plus von einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit sind die Unternehmen nach wie vor weit von den Spitzen-Einstiegsgehältern in internationalen Sozietäten entfernt, können aber mit Mittelstandskanzleien mithalten.

Am besten verdienen die Chefjuristen in international tätigen Unternehmen. Die Global Player, die geschäftlich in mehr als 100 Staaten engagiert sind, zahlen ihren General Counsel im Schnitt 183.000 Euro. Knapp dahinter liegen Chefjuristen in Firmen mit mehr als 10.000 Mitarbeitern, unabhängig von der geschäftlichen Reichweite. Der Abstand zu dem Verdienst in Unternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte ist hoch. Rund 30.000 Euro weniger verdienen die Chefjuristen in den etwas kleineren oder etwas weniger global engagierten Unternehmen. Wer in einem Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern arbeitet, verdient mehr als 50 Prozent weniger als der Kollege in einem Großunternehmen. Diese Unterschiede ziehen sich durch alle Hierachieebenen. 

Immerhin auf Boni können inzwischen fast alle General Counsel hoffen, wobei der an den Unternehmenserfolg gekoppelte Bonus etwas häufiger anzutreffen ist als der leistungsbezogene. Am üppigsten fielen die Boni im Automobilsektor aus, während der Handel knauserte. Etwa ein Drittel der Unternehmensjuristen erhält zudem Zuwendungen in Form von Aktien oder Aktienoptionen, wobei sich diese meist auf die Leitungsebenen beschränken. Auf Überstundenvergütungen können hingegen die Leitungsebenen nicht hoffen. Ohnehin berichten nur ein knappes Drittel der Befragten, dass Überstunden abgegolten werden – und wenn, dann in der Regel nur für die unteren Hierarchieebenen. Den Chefs bleibt der schwache Trost, dass ihnen meist ein Dienstwagen zur Verfügung steht.

Die Ergebnisse für Deutschland resultieren aus den Angaben von knapp 140 Teilnehmern der JUVE-Inhouse-Umfrage 2015. Im kontinentaleuropäischen Vergleich sind die in Deutschland gezahlten Gehälter im oberen Mittelfeld anzusiedeln. Deutlich besser gezahlt wird jedoch weiterhin in den Vereinigten Staaten und – wenn auch mit weniger großem Abstand – in Großbritannien.

Weitere Detailergebnisse zu Gehältern und anderen Benchmarks für Unternehmensjuristen finden Sie in der gerade erschienenen Ausgabe des JUVE-Rechtmarkts.

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