Referendariat

Stationsentgelte steigen trotz Zuverdienst-Verboten

Nicht nur Associates, sondern auch Referendare werden in deutschen Wirtschaftskanzleien immer besser bezahlt. Inzwischen bieten mehr als 30 Kanzleien ihren Referendaren mindestens 700 Euro monatlich pro Wochenarbeitstag. In einzelnen Sozietäten sind damit bis zu 4.000 Euro im Monat möglich. Gleichzeitig schränken mehrere Bundesländer den Zuverdienst zumindest formal stärker ein.

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Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kanzleien sind dabei enorm: Während manche im Monat nur knapp über 100 Euro pro Wochenarbeitstag bezahlen, legen andere für denselben Einsatz bis zu 1.000 Euro auf den Tisch (mehr…). Wer pro Woche zwei Tage in der Kanzlei verbringt, erhält am Monatsende entsprechend maximal 2.000 Euro, bei drei Wochenarbeitstagen bis zu 3.000 Euro. 

Die Spitzen-Referendargehälter

Drei bis vier Tage Referendareinsatz pro Woche sind in den meisten Kanzleien das Maximum, schließlich soll auch Zeit für die Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften und für die Prüfungsvorbereitung bleiben. Zudem ist der sinnvolle Zuverdienst von staatlicher Seite begrenzt. Von ihrem Dienstherren, dem jeweiligen Bundesland, erhalten die Referendare eine monatliche Unterhaltsbeihilfe in Höhe von derzeit 950 Euro (Hamburg) bis 1.310 Euro (Thüringen). Fällt der Nebenverdienst zu hoch aus, wird je nach Bundesland die Beihilfe gekürzt.

Stationsentgelt in Hessen verboten

Einige Bundesländer gehen inzwischen noch deutlich weiter. Das hessische Justizministerium sorgte Ende 2015 für Erstaunen, als es die Bezahlung von Referendaren in der Anwalts- oder Wahlstation kurzerhand verbot. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom März 2015, nach der die Beschäftigungsbehörde eines Referendars für Sozialabgaben haftbar ist, wenn eine externe Ausbildungsstelle diese Abgaben gesetzeswidrig nicht zahlt. Hessische Referendare müssen darum seit Januar 2016 schriftlich versichern, dass sie keine Zusatzvergütung annehmen werden. Ähnliche Pläne sind auch aus Sachsen und Niedersachsen bekannt.

Dass die Stationsentgelte in Frankfurter Wirtschaftskanzleien darum einfach wegfallen, ist freilich nicht anzunehmen. Denkbar wäre vielmehr, dass die Bezahlung faktisch über eine zusätzliche Nebentätigkeit des Referendars für seinen externen Ausbilder erfolgt. Denn während viele Nachwuchsjuristen die Anwalts- oder Wahlstation nutzen, um finanzielle Polster für die Prüfungsphase aufzubauen, sind hohe Referendarsgehälter für etliche Arbeitgeber auch ein Mittel zur Nachwuchsrekrutierung.

Rekrutierungserfolg sehr unterschiedlich

Auch was die Anzahl der freien Referendarstellen betrifft, stehen die Zeichen auf Ausbau. 2016 wollen die von azur befragten Kanzleien insgesamt knapp fünf Prozent mehr Referendare ausbilden als 2015. Die Motivation liegt auf der Hand: Auch die Zahl der maximal geplanten Neueinstellungen wächst wieder.

Allerdings gelingt es keineswegs allen Kanzleien, das Referendariat auch tatsächlich zur Rekrutierung neuer Associates zu nutzen. 2015 kannten manche Sozietäten nur rund zehn Prozent ihrer Berufseinsteiger schon aus vorheriger Tätigkeit als Referendare oder wissenschaftliche Mitarbeiter. In anderen Kanzleien war mehr als jeder zweite First-Year-Associate ein Ex-Referendar oder -WiMi. Der Marktdurchschnitt liegt seit Jahren relativ konstant etwas oberhalb von 25 Prozent.

Wie viel Referendare und Associates in mehr als 300 Wirtschaftskanzleien, Rechtsabteilungen, Beratungsgesellschaften und Behörden in Deutschland verdienen können, lesen Sie unter www.azur-online.de/geld.

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